Sonntag, Juni 4

Wie man eine Stiftung gründet

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die von einer oder mehreren Gründungspersonen geschaffen wird, die sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können (Vereine, Gesellschaften usw.). Jede Einheit, wie z.B. ein Verein, kann beschließen, ihre Rechtsform zu ändern und eine Stiftung zu werden. Eine Stiftungs Gründung zur Kapitalabsicherung ist eine andere Form der Stiftungen.

Die Gründungsperson oder -personen sind diejenigen, die über alles entscheiden, was mit den Zielen und der Funktionsweise der Entität zusammenhängt, aber es wird ein Kuratorium ernannt, das den Willen der Person, die sie gegründet hat, lenken, leiten und sicherstellen soll, dass der Wille der Person, die sie gegründet hat, respektiert wird.

Die Stiftungen sind nach dem Willen ihrer Gründer ohne Gewinnabsicht gegründet worden und haben ihr Vermögen nachhaltig auf die Verwirklichung von Zielen von allgemeinem Interesse ausgerichtet.

Einer der Unterschiede in Bezug auf die Vereinigung besteht darin, dass sie keine Mitglieder haben, obwohl sie feste Quoten für die Gönner festlegen können.

Das Kuratorium muss aus seinen Mitgliedern einen Präsidenten wählen und kann einen oder mehrere Vizepräsidenten ernennen, die im Falle von Vakanz, Abwesenheit oder Krankheit die Funktionen des Präsidenten übernehmen.

Der Stiftungsrat muss auch einen Sekretär wählen, der aus den Reihen seiner Mitglieder gewählt werden kann und der in den vom Stiftungsrat einberufenen Sitzungen Stimme und Stimmrecht hat oder, falls dies nicht der Fall ist, eine Person von außerhalb des Stiftungsrates sein kann, so dass er in diesen Sitzungen nur Stimme, nicht aber Stimmrecht hat.

Es gibt grundsätzlich zwei Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung:

Sie muss einen sozialen Zweck haben. Die Einrichtung muss bestrebt sein, einer allgemeinen Gruppe von Begünstigten zugute zu kommen, und darf nicht den Zweck verfolgen, die privaten Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.

Sie darf kein Gewinnmotiv haben. Das positive Ergebnis der wirtschaftlichen Ressourcen darf nicht unter den Mitgliedern der Körperschaft verteilt werden, sondern muss reinvestiert werden, um zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet zu werden. <<Non-Profit darf nicht mit der Nicht-Bedürftigkeit wirtschaftlicher Ressourcen verwechselt werden, da diese für die Erfüllung des Stiftungszwecks der Organisationen unerlässlich sind.

Eine wirtschaftliche Dotierung von mindestens 30.000 Euro zu haben (wäre sie geringer, müsste ein Rentabilitätsbericht erstellt werden).

Verfahren für die Gründung einer Stiftung

A. Gründungsurkunde

Der Inhalt der Satzung einer Stiftung muss mindestens Folgendes enthalten

Name, Familienname(n), Alter, Zivilstand des/der Stifter(s), falls es sich um natürliche Personen handelt, und seinen/ihren Namen oder Firmennamen, falls es sich um juristische Personen handelt, sowie in beiden Fällen seine/ihren Nationalität und Adresse und die Steueridentifikationsnummer.
Der Wille, eine Stiftung zu gründen.
Das Stiftungsvermögen, seine Bewertung und die Form und Realität seiner Beteiligung.
Die Statuten der Stiftung.
Die Identifizierung der Personen, die den Stiftungsrat bilden, sowie deren Annahme, falls dies zum Zeitpunkt der Gründung geschieht.

B. Ausarbeitung der Statuten

Die Statuten müssen ausgearbeitet und an das Protektorat und das Stiftungsregister geschickt werden.

Die Statuten werden enthalten:

  • Denomination. Es wird notwendig sein, vorher beim Register der Stiftungen eine Bescheinigung zu beantragen, die bestätigt, dass die zu verwendende Denomination nicht mit einer anderen zuvor eingetragenen Denomination übereinstimmt oder ihr ähnlich ist.
  • Stiftungszwecke. Sie werden in allgemeine Ziele und spezifische Aktivitäten (im Zusammenhang mit den Zielen) unterteilt.
  • Domizil.
  • Territorialer Geltungsbereich.
  • Begünstigte.
  • Zusammensetzung des Kuratoriums, Regeln für die Ernennung und Ersetzung seiner Mitglieder, die Gründe für ihre Abberufung, ihre Befugnisse und die Art und Weise, in der sie beraten und Vereinbarungen treffen. Es ist zu beachten, dass der Stiftungsrat das Leitungsorgan der Stiftungen ist und der Generalversammlung der Verbände entspricht, während die Geschäftsführung das Organ ist, das die Stiftung vertritt und dem Vorstand der Verbände entspricht.
  • Die Dauer, für die die Stiftung gegründet wird.
  • Die Ernennung der Treuhänder. Die Zusammensetzung des Kuratoriums wird vom Stifter festgelegt. Falls nicht, handelt es sich um ein Kollegialorgan mit mindestens 3 Mitgliedern.
  • Interne Funktionsweise.
  • Verfassung und Annahme von Vereinbarungen.
  • Erlöschen.

    C. Verfahren für die Konstituierung einer Stiftung

Bitte beachten Sie, dass das Protektorat nach Erhalt der Gründungsurkunde von den in der Urkunde benannten Arbeitgebern verlangen kann, die Position anzunehmen, falls sie dies nicht bereits getan haben, und auf die Registrierung der Stiftung drängen kann.

Wenn jedoch seit der Erteilung der öffentlichen Urkunde sechs Monate vergehen, ohne dass die Gönner die Stiftung in das entsprechende Stiftungsregister eintragen lassen, dann tritt eine schwerwiegende Folge ein. Das Protektorat muss die Treuhänder abberufen, die gesamtschuldnerisch für die im Namen der Stiftung eingegangenen Verpflichtungen und für die durch die unterlassene Eintragung verursachten Schäden haften.

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